Ausgrenzung / Eingrenzung

  • Die Polizei kann dich von einem Ort wegweisen oder festhalten, wenn z.B. “der begründete Verdacht besteht”, dass du die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdest oder dass du die Polizei an ihrer Arbeit hinderst oder dabei störst.Damit kann dir die Polizei verbieten, ein bestimmtes Gebiet zu betreten (Bahnhof, Innenstadt etc.)
  • Die Polizei kann dir auch verbieten, ein bestimmtes Gebiet zu verlassen (z.B. einen Kanton).
  • Ein Verstoss gegen eine solche Anordnung kann für dich strafrechtliche Folgen oder auch Folgen im Asylverfahren haben. Du kannst dich gegen eine solche Ausgrenzung oder Eingrenzung rechtlich wehren. Deshalb: Melde dich bei einer Rechtsberatungsstelle im Adressteil unter der Rubrik «Ausländer*innen» oder «Menschenrechte/Repression»