Rechte in der Asylunterkunft

Gesundheit

  • Benötigst du ärztliche Hilfe für körperliche und psychische Beschwerden (Traumata, Depressionen, PTBS, Suizidgedanken usw.), mache dies dem Personal der Unterkunft unmissverständlich klar.
  • Wenn sich das Personal weigert, einen Arzttermin zu organisieren, mache sie darauf aufmerksam, dass sie sich strafbar machen können.
  • Verlange eine:n Dolmetscher:in, falls notwendig.

Wenn die ärztliche Hilfe verweigert wird:

  • Du hast immer das Recht, den Notfall (Spital, City-Notfall) aufzusuchen.
  • Wenn du Fragen oder Schwierigkeiten hast: Melde dich bei einer Anwältin/einem Anwalt oder bei einer Beratungsstelle (siehe unter «Menschenrechte/Repression» oder «Medizinisches).

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Probleme mit ­Bewohner:innen/Personal

  • Das Personal der Unterkunft hat eine Fürsorgepflicht gegenüber den Bewohner:innen. Das heisst, dass sie bei Konflikten unter den Bewohner:innen einschreiten müssen und gegebenenfalls Schwächere schützen müssen.
  • Wenn du von sexuellen Übergriffen, Mobbing, Diebstahl, Diskriminierung oder anderen Einschränkungen betroffen bist, melde dich beim Personal.
  • Unternimmt das Personal nichts gegen Konflikte oder ist deine psychische oder physische Gesundheit aufgrund der Zustände gefährdet, melde dich bei der Dachorganisation der Unterkunft (z.B. Hauptsitz Heilsarmee Flüchtlingshilfe).
  • Egal, welche Probleme mit anderen Bewohner:innen bestehen, nimm Kontakt mit dem Personal auf. Es gibt keine Tabus, aber auch keine Garantie, dass das Personal gut reagiert.
  • Hast du Probleme mit dem Personal der Unterkunft, melde dich bei einer Beratungsstelle.
  • Bleiben die Probleme bestehen: Melde dich bei einer Anwältin/einem Anwalt oder einer Beratungsstelle (siehe unter «Menschenrechte/Repression» oder «Ausländer*innen».

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Hausdurchsuchung in der Unterkunft

  • Hausdurchsuchungen in Asylunterkünften kommen öfters vor. Die Polizei braucht einen Durchsuchungsbefehl, ausser wenn es dringend ist. Wenn die Polizei in dein Zimmer kommt, frage nach dem Durchsuchungsbefehl. Wenn du nicht Ziel der Durchsuchung bist, mache den Beamt:innen klar, welche Behältnisse und Gegenstände dir gehören. Diese dürfen nicht durchsucht werden.
  • Du darfst die zulässige Durchsuchung nicht aktiv behindern. Du kannst bestraft werden.
  • Werden Gegenstände durch die Polizei beschlagnahmt, verlange immer eine Quittung.
  • Beschlagnahmungen durch das Personal der Asylunterkunft sind nicht zulässig.

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Besonders schutzwürdige Personen

  • Bestehe immer darauf, dass Frauen, Familien und Minderjährige getrennt von Männern untergebracht werden. Bist du eine schutzbedürftige Persone (ältere Menschen, Personen mit psychischen und physischen Beeinträchtigungen, Opfer von Menschenhandel, LGBTIQ*-Personen) und erhältst keine gesonderte Unterkunft, so melde dich bei einer Beratungsstelle.
  • Asylsuchende Kinder haben das Recht, die Schule bis zur Erfüllung der Schulpflicht (9 Schuljahre) zu besuchen. Ebenso haben sie das Recht, weiterführende Schulen zu besuchen oder eine Lehre zu absolvieren.
  • Wenn du Fragen und Schwierigkeiten hast: Melde dich beim Personal der Unterkunft, bei einer Beratungsstelle oder bei einer Anwältin/einem Anwalt.

 

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Sozialgeld

  • Wird dein Sozialgeld von der Polizei eingezogen, verlange von ihr eine Quittung, damit du es zurückverlangen kannst.
  • Trage nicht mehr als CHF 100 bei dir, da es dir die Polizei sonst abnehmen kann.
  • Wenn du Fragen oder Schwierigkeiten hast: Melde dich bei einer Beratungsstelle
  • (siehe unter «Menschenrechte/Repression» oder «Ausländer*innen».

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Sans-Papiers

  • Lebst und arbeitest du ohne Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz und hast ­Fragen zu Gesundheit, Arbeit, Schulbildung oder Wohnen, kannst du dich bei einer Beratungsstelle melden (siehe unter «Ausländer*innen»).

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