Rechte in der Kollektivunterkunft

Gesundheit

  • Benötigst du ärztliche Hilfe, mache dies dem Personal der Unterkunft unmissverständlich klar.
  • Wenn sich das Personal weigert, einen Arzttermin zu organisieren, mache sie darauf aufmerksam, dass sie sich strafbar machen können.
  • Wenn die ärztliche Hilfe verweigert wird:
  • Du hast immer das Recht, den Notfall (Spital, City-Notfall) aufzusuchen.
  • Melde dich immer bei einer Rechtsberatungsstelle, zu finden im Adressteil unter der Rubrik  «Menschenrechte/Repression», oder bei medizinischen Notfällen im Adressteil unter Rubrik «Medizinisches».

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Probleme mit anderen Bewohner*innen / Personal

  • Das Personal der Unterkunft hat eine Fürsorgepflicht gegenüber den Bewohner*innen. Das heisst, dass sie bei Konflikten unter den Bewohner*innen einschreiten müssen und gegebenenfalls Schwächere schützen müssen.
  • Wenn du von Mobbing, Diebstahl, Diskriminierung oder anderen Einschränkungen betroffen bist, melde dich immer beim Personal.
  • Unternimmt das Personal nichts gegen Konflikte, oder ist deine psychische oder physische Gesundheit aufgrund der Zustände gefährdet, melde dich bei der Dachorganisation der Unterkunft (z.B. Hauptsitz Heilsarmee Flüchtlingshilfe)
  • Egal welche Probleme mit anderen Bewohner*innen bestehen, nimm immer Kontakt mit dem Personal auf. Es gibt keine Tabus.
  • Hast du Probleme mit dem Personal der Unterkunft, melde dich bei einer Beratungsstelle.
  • Bleiben die Probleme bestehenMelde dich bei einer Rechtsberatungsstelle im Adressteil unter der Rubrik «Menschenrechte/Repression» oder «Ausländer*innen».

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Hausdurchsuchung in der Unterkunft

  • Hausdurchsuchungen in Asylunterkünften kommen öfters vor. Wenn die Polizei in dein Zimmer kommt und du nicht Ziel der Durchsuchung bist, mache den Beamten klar, welche Behältnisse und Gegenstände dir gehören.
  • Eine Behinderung der Durchsuchung kann für dich strafrechtliche Konsequenzen haben.
  • Werden Gegenstände durch die Polizei beschlagnahmt, verlange immer eine Quittung.
  • Beschlagnahmungen durch das Personal sind nicht zulässig.

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Besonders schutzwürdige Personen

  • Bestehe immer darauf, dass Frauen und Familien getrennt von Männern untergebracht werden.
  • Fühlst du dich aus irgendwelchen Gründen unter Druck gesetzt, melde dich beim Personal oder bei einer entsprechenden Beratungsstelle im Anhang.
  • Asylsuchende Kinder haben das Recht, die Schule bis zur Erfüllung der Schulpflicht (9 Schuljahre) zu besuchen. Ebenso haben sie das Recht, weiterführende Schulen zu besuchen oder eine Lehre zu absolvieren. Leider wird die Einschulung nicht immer konsequent umgesetzt und die Handhabung ist je nach Kanton sehr unterschiedlich.
  • Melde dich bei einer Rechtsberatungsstelle im Adressteil unter der Rubrik «Ausländer*innen»

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Sozialgeld

  • Wird dein Sozialgeld von der Polizei eingezogen, verlange von ihr eine Quittung, damit du es zurückverlangen kannst.
  • Gehe zur Leitung der Unterkunft und verlange eine Bestätigung, dass dir am betreffenden Datum das Sozialgeld ausbezahlt wurde.
  • Trage nicht mehr als CHF 400 bei dir, da es dir die Polizei sonst abnehmen kann.
  • Melde dich bei einer Rechtsberatungsstelle im Adressteil unter der Rubrik«Ausländer*innen» oder «Menschenrechte/Repression»

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Sans-Papiers

  • Lebst und arbeitest du ohne Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz und hast Fragen zu Gesundheit, Arbeit, Schulbildung oder Wohnen, kannst du dich bei der Beratungsstelle für Sans-Papiers melden, zu finden im Adressteil unter der Rubrik «Ausländer*innen».

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